Unter die Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Auch in der DDR https://hamzahzpjy786902.theisblog.com/30554607/how-copyright-theorie-online-machen-can-save-you-time-stress-and-money